Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie interner Regeln und Verhaltensgrundsätze hat für die Notarzt-Börse KG höchste Priorität. Verantwortungsvolles und rechtmäßiges Verhalten ist die Grundlage unseres unternehmerischen Handelns.
Unser Hinweisgebersystem bietet Mitarbeitenden sowie externen Personen die Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder schwerwiegende Pflichtverletzungen vertraulich zu melden.
Hinweise können anonym oder unter Angabe des Namens erfolgen. Hinweisgeber werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes geschützt. Benachteiligungen aufgrund einer rechtmäßigen Meldung sind unzulässig.
1. Zweck des Hinweisgebersystems
Das Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Regelungen.
2. Interne Meldestelle
Die interne Meldestelle der Notarzt-Börse KG ist wie folgt erreichbar:
E-Mail: hinweisgeber@notarzt-boerse.de
Telefon: 045418018080
Auf Wunsch kann ein persönliches Gespräch vereinbart werden.
3. Online-Meldung
Sie können Ihren Hinweis über das folgende Formular übermitteln.
Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig. Sie können Ihre Meldung auch anonym abgeben.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nur dann eine Eingangsbestätigung und Rückmeldung geben können, wenn Sie entsprechende Kontaktdaten angeben.
4. Ablauf des Verfahrens
Nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung, sofern Sie Kontaktdaten angegeben haben.
Der Hinweis wird durch die interne Meldestelle sorgfältig geprüft.
Sofern rechtlich zulässig und möglich, erhalten Sie innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen.
5. Vertraulichkeit
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt.
Die Identität des Hinweisgebers sowie der von der Meldung betroffenen Personen wird ausschließlich den für die Bearbeitung zuständigen Personen bekannt, soweit dies für die Bearbeitung erforderlich ist oder gesetzliche Bestimmungen dies verlangen.
6. Schutz von Hinweisgebern
Hinweisgeber, die im guten Glauben Hinweise melden, werden vor Benachteiligungen geschützt.
Missbräuchliche Meldungen können jedoch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
7. Externe Meldestellen
Hinweisgeber haben auch die Möglichkeit, sich an externe staatliche Meldestellen zu wenden, insbesondere an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bundesjustizamt.de
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung von Hinweisen und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
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